Angebote: Die Angebote sind freibleibend. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers
vorausgesetzt.
- Preis: Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Verpackung, ab unserem Lager bzw. frei Verladestation, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird eine andere Währung in der Auftragsbestätigung genannt, so haftet der Käufer vom Augenblick des Kaufabschlusses an für jede eintretende Wertminderung.
- Transportgefahr: Die Versendung erfolgt, auch bei frachtfreier Lieferung, stets für Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Lieferzeit: Vereinbarte Lieferzeiten werden bestmöglichst eingehalten, sind jedoch in jedem Falle ohne Gewähr.
- Eigenschaften des Holzes: Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen,
physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. - Mängelrüge: Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ankunft der Ware, durch eingeschriebenen Brief und genauer Angabe der behaupteten Mängel der Verkäuferin
anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in jedem Fall als Erfüllung anzunehmen. Bei einer Beanstandung muss die ganze Lieferung oder die ganze beanstandete Gattung der Lieferung ungeteilt bleiben, eine Verarbeitung darf nicht erfolgen, bis eine Besichtigung mit Beweissicherung und Übereinkunft erfolgt ist. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften begibt sich der Käufer aller Mängelrechte. Bei begründeten und anerkannten Beanstandungen behält sich die Verkäuferin Ersatzlieferung oder Gutschrift nach ihrer Wahl vor.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Nach persönlicher Abnahme der Ware durch den Käufer gilt die Beschaffenheit und Menge als anerkannt. Wird die Auswahl der Verkäuferin überlassen, ist der Käufer mit der gelieferten Qualität und der Vermessung einverstanden. Werden Bestellungen vom Käufer telefonisch vorgenommen oder auf Grund der Vorlage eines Musters aus einem bestimmten Stamm bzw. einer bestimmten Partie, so gelten die gleichen Bedingungen als hätte der Käufer die Ware persönlich übernommen. Wird die bestellte Ware auf Wunsch des Käufers an einen Dritten zur Ver- bzw. Weiterbearbeitung (Furnier, Fixmasse, Kanten, Möbel etc.) weitergeleitet, so wird der gesamte Transport sowie die Ver- bzw. Weiterbearbeitung auf Kosten und Gefahr des Käufers durchgeführt. Die Verkäuferin haftet deshalb nicht für Schäden oder Mängel
irgendwelcher Art, die durch den Transport oder bei und nach Verarbeitung der Ware durch Dritte entstehen. Sofern die Verkäuferin gegenüber Dritten Ansprüche aus dem Schadensereignis geltend machen kann, tritt sie diese an den Käufer ab. Die Vermessung der Furniere erfolgt per Hand oder elektronisch; das ermittelte Flächenmaß wird vom Käufer akzeptiert. Beschädigte und vermesserte Blätter bis zu 5 % der Blattzahl, können nicht beanstandet werden. Ergänzend gelten, mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung und sofern
sie unseren Bedingungen nicht widersprechen, die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr insbesondere die „Tegernseer Gebräuche“ in der jeweils gültigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang. - Beschädigung, Wertminderung, Verlust: Die Ware lagert vom Verkaufstage an für Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Verkäuferin haftet insbesondere nicht für Verlust, Wertminderung oder Beschädigung durch Feuer, Diebstahl, Witterungseinflüsse und dergleichen. Sie ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet.
- Schadensersatzansprüche: des Käufers jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere für Folgeschäden und dgl. Sind ausgeschlossen.
- Warenrücknahme: Soweit die Verkäuferin Ware zurücknimmt, deren Rückgabe sie nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift nur für einwandfreie und unbearbeitete Ware in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages.
- Höhere Gewalt usw.: Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle anderen außerhalb der Kontrolle der Verkäuferin liegenden Ereignisse und Zustände, welche von unmittelbarem oder mittelbarem Einfluss auf die
Lieferung sind, wie z. B. Erhöhung der Selbstkosten bei der Rohholzbeschaffung oder Herstellung der Ware durch Konjunktureinflüsse über den Vertragspreis hinaus, Transport- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderung durch behördlich Anordnungen, auch im Devisenverkehr, Verzögerungen
jeglicher Art in der Belieferung der Verkäuferin, sowie ähnliche Umstände berechtigen die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrage, ohne dass der Käufer berechtigt wäre, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen die Verkäuferin zu erheben. - Eigentumsvorbehalt: bis zur restlosen Einlösung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos, verbleiben sämtliche von der
Verkäuferin gelieferte Waren in deren unumschränkten Eigentum. Von der Verkäuferin gelieferte, bereits bezahlte aber noch im Besitz des Käufers vorhandene Waren, haften gleichfalls für alle noch offen stehenden Forderungen der Verkäuferin. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei Verbindung oder Vermischung mit der Verkäuferin nicht gehörenden Sachen erwirbt die selbige Miteigentum gemäß Paragraph 947, 948 BGB. Vor Eigentumsübergang ist der Käufer nicht
berechtigt, die Ware ohne Zustimmung der Verkäuferin zu verpfänden zur Sicherheit zu übereignen oder dergleichen. Der Käufer bleibt verpflichtet, der Verkäuferin sofort Mitteilung zu machen, sofern Pfändungen der Ware erfolgen oder dritte Personen Rechte an derselben geltend machen. Solchenfalls werden alle Zahlungen vorbehaltlich des Rechts der Verkäuferin gegen den Käufer unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen, sofort fällig. Sofern sich aus Vorstehendem nichts Gegenteiliges ergibt, ist der Käufer berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb zu verwenden. Forderungen aus Weiterverkäufen gehen mit deren Abschluss auf die Verkäuferin über. Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin auf Verlangen die Namen der Drittschuldner, die Beträge der Forderungen, deren Daten und Fälligkeiten usw. anzugeben. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er seine Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber erfüllt. - Besondere Vereinbarungen: Andere als hier aufgeführte Bedingungen sind ungültig, es sei denn, dass die Verkäuferin dies schriftlich bestätigt hat. Etwa früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen
werden hierdurch aufgehoben. Mündliche Nebenabreden und Einkaufsbedingungen des Käufers, welche von diesen Lieferbedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt sind. Bestehende oder eintretende völlige der teilweise Nichtigkeit eines Teiles dieser Lieferbedingungen, zieht die Nichtigkeit des anderen Teiles derselben nicht nach sich. Ein Abschluss aufgrund dieser Lieferbedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen der Verkäuferin und dem betreffenden Käufer, auch wenn sie für den einzelnen Fall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingung gilt als deren ausdrückliche Anerkennung, auch
bei – selbst nachträglicher Übersendung abweichender Einkaufsbedingungen des Käufers. Die Rechte des
Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Abmachungen aller Art, die mündlich oder telefonisch
vereinbart sind, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin rechtsverbindlich. - Zahlung: Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto, sofern keine anderen Konditionen vereinbart werden. Für vereinbarte Skontofristen ist der Zahlungseingang bzw. der Tag der Gutschrift durch die Bank
maßgebend. Eingehende Zahlungen werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. Eine Teillieferung gilt bezüglich der Zahlung als Lieferung im Sinne des Vertrages. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der
Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. Der Käufer hat der Verkäuferin außer den sonstigen Bankspesen den Zinsschaden in Höhe von mindestens 2 % über dem Satz der Landeszentralbank zu vergüten. Transportkosten und Rechnungen über Lohnarbeit sind sofort fällig und ohne jeden Skontoabzug zu begleichen. Wird nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass die Vermögenslage des Käufers nicht der früheren Annahme entspricht oder verschlechtert sich in der Folgezeit die Vermögenslage des Käufers, ist die Verkäuferin berechtigt,
Barzahlung oder Sicherstellung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bonitätsprüfung und Inkasso: Wir behalten uns vor, Bestellungen einer Bonitätsprüfung zu unterziehen insbesondere bei hohen Bestellwerten und Neukundenbestellungen, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Hierzu nutzen wir Adress-, Bestell- und Zahlungsdaten aus unserem Unternehmen, sowie von externen Wirtschaftsauskunftdateien (VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover). Bonitätsentscheidungen werden individuell durch unsere Mitarbeiter getroffen und sind nicht Ergebnis von automatisierten Prozessen. Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus unseren Lieferungen nicht nachkommen, werden wir nach Durchlaufen unseres Mahnprozesses unsere Forderungen zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen (VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover) abgeben. Es werden automatisch sämtliche weiteren Forderungen sofort zur Zahlung fällig, auch wenn das dort gewährte Zahlungsziel noch nicht überschritten ist. In diesem Zusammenhang übergeben wir auch Ihre Adress-, Bestell- und Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage zu Zwecken der Bonitätsprüfung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSVGO. - Erfüllungsort- und Gerichtsstand: für die Zahlung des Kaufpreises, sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist Rain am Lech. Erfüllungsort für die Lieferung ist derjenige Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet. Der Erfüllungsort wird dadurch nicht geändert, dass die Verkäuferin die Versendung der Ware übernimmt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen der Parteien ist Rain am Lech. Bei Verkäufen in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht.
Diese Rechnung muss nach § 14 b Abs. 1 Satz 6 UStG mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.